§ 5 Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der OestStrafbestimmungen
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach § 10 DevG 2004 dar und können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Meldepflicht ist unabhängig von allfälligen Strafzahlungen nachzukommen.