§ 1 PfandBGGegenstand
1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffe
Dieses Bundesgesetz legt folgende Produkt- und Anlegerschutzvorschriften bei gedeckten Schuldverschreibungen fest:
1. Anforderungen an die Emission;
2. strukturelle Merkmale;
3. öffentliche Aufsicht;
4. Veröffentlichungspflichten.