StVfG · Sterbeverfügungsgesetz
§ 4 StVfGHöchstpersönlichkeit
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Eine Sterbeverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden.
StVfG · Sterbeverfügungsgesetz
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Eine Sterbeverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden.