SchBV · Schiffsbetriebsverordnung
§ 24 SchBVErbringung der Fahrzeit
2. Abschnitt Unionsbefähigungszeugnisse
Fahrzeiten, die gemäß diesem Abschnitt vorzuweisen sind, müssen auf einem Fahrzeug gemäß § 117 Abs. 2 SchFG erbracht werden.
Renvoie à
- SchBV Art. 117