Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung · Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung
§ 5 Metallbearbeitung-AusbildungsordnungAllgemeine Bestimmungen
Theoretische Prüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Mechanische Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2024-01-01