Frauenförderungsplan der Präsidentschaft · Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 5 Frauenförderungsplan der PräsidentschaftSprachliche Gleichstellung
Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
An Bedienstete gerichtete Schriftstücke in allgemeinen Personalangelegenheiten haben Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form zu enthalten. Für Schriftstücke in individuellen Personalangelegenheiten ist jene Formulierung zu verwenden, die dem jeweiligen Geschlecht entspricht.