DPMG · Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
§ 24 DPMGFreiwillige Anwendung der Sorgfaltspflichten
5. Abschnitt Sorgfaltspflichten
Ein meldender Plattformbetreiber kann entscheiden, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten entsprechend §§ 17 bis 23 nur in Bezug auf aktive Anbieter abzuschließen.