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BVO 2022 · Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

§ 10 BVO 2022Überprüfung von zulassungspflichtigen Betrieben und Einrichtungen

1. Abschnitt Bedingungen für Verbringungen

En vigueurTexte officiel

Die Bezirksverwaltungsbehörde muss regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr durch einen amtlichen Tierarzt überprüfen, ob die Zulassungsbedingungen des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts weiterhin erfüllt sind. Bis Ende Februar des Folgejahres sind die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen im Wege des Landeshauptmannes an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu übermitteln. Sofern hiefür ein elektronisches System zur Verfügung steht, ist dieses System gemäß den Vorgaben des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu verwenden.