§ 18 ZIS-V 2022
4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
Sämtliche in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogenen Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.
4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
Sämtliche in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogenen Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.