§ 5 Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung üAuflösung
Artikel 5
Diese Vereinbarung kann nur im schriftlichen Einvernehmen aller Vereinbarungsparteien aufgelöst werden.
Artikel 5
Diese Vereinbarung kann nur im schriftlichen Einvernehmen aller Vereinbarungsparteien aufgelöst werden.