GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 191 GSP-AVFördergegenstände
24. Abschnitt Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung (47-23)
Für die Förderung kommen Aktivitäten zur kostenlosen Verteilung von Obst und Gemüse an gemeinnützige Einrichtungen im Sinne der §§ 34 ff BAO in Betracht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2023-01-01