Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

VEVO 2022 · Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

§ 23 VEVO 2022Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

3. Abschnitt Besondere Einfuhr- und Durchfuhrbestimmungen

En vigueurTexte officiel

(1) Die Wiedereinfuhr von Sendungen mit Ursprung in einem Gebiet gemäß Anlage 1 , die von einem Drittstaat zurückgewiesen wurden, ist unter den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2074 gestattet. Nebenprodukte und Folgeprodukte müssen auch die Bedingungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 142/2011 Anhang XIV Kapitel VI erfüllen.

(2) Die Grenztierärztin oder der Grenztierarzt der Grenzkontrollstelle hat die für den Bestimmungsort zuständige Behörde mittels IMSOC über die Wiedereinfuhr der Sendung zu informieren.