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VEVO 2022 · Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

§ 41 VEVO 2022Befugnisse und Aufgaben der Zollbehörde

5. Abschnitt Kontrollbefugnisse der Behörde

En vigueurTexte officiel

(1) Die Zollbehörde gestattet nicht, dass die Sendung in ein anderes als das Zollverfahren überführt wird, das im GGED festgelegt ist.

(2) Bei Sendungen, die noch unter zollamtlicher Überwachung stehen und aufgeteilt werden sollen, ist die Zollbehörde zur Anfertigung beglaubigter Kopien des GGEDs, auf denen die Angaben über das Gewicht und die Menge entsprechend geändert werden, berechtigt.

(3) Wenn keine andere Behörde benannt ist, nimmt die Zollbehörde die in Art. 53 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelisteten Kontrollaufgaben wahr.