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VEVO 2022 · Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

§ 8 VEVO 2022Waren und Gegenstände, die von der veterinärbehördlichen Kontrolle ausgenommen sind

1. Abschnitt Kontrollpflicht und Ausnahmebestimmungen

En vigueurTexte officiel

(1) Nicht der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle gemäß § 5 unterliegen alle in Art. 48 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Waren und Gegenstände, wenn die in den dazu erlassenen Rechtsakten festgelegten Bedingungen eingehalten werden.

(2) Die Kontrolle der in Abs. 1 angeführten Waren und Gegenstände – auch im Reiseverkehr – hat durch die Zollbehörde zu erfolgen.