§ 43 WPFGEinbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
7. Abschnitt Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen
Die FMA hat Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests miteinzubeziehen.