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LF-BRF-VO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsratsfonds-Verordnung

§ 12 LF-BRF-VOVoraussetzungen

Abschnitt 2 Auflösung des Betriebsratsfonds

En vigueurTexte officiel

Wird der Betrieb dauernd eingestellt oder ist die durch Gesetz oder durch Beschluss der Betriebs(Gruppen)versammlung vorgesehene Höchstdauer der vertretungsweisen Verwaltung (§ 10 Abs. 1 und 4) abgelaufen, so ist der Betriebsratsfonds aufzulösen.