§ 6 Abkommen über die Rechtsstellung des StäUnverletzlichkeit der Archive
Artikel 6
Die Archive und alle Dokumente, die dem Schiedshof gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, wo auch immer sie sich befinden.
Artikel 6
Die Archive und alle Dokumente, die dem Schiedshof gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, wo auch immer sie sich befinden.