Errichtung der Stiftung Forum Verfassung · Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
§ 10 Errichtung der Stiftung Forum VerfassungStiftungsprüfer oder Stiftungsprüferin
(1) Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Finanzen bestellt mindestens einen Stiftungsprüfer bzw. eine Stiftungsprüferin. Auf die Bestellung ist § 19 Abs. 5 und 6 BStFG 2015 sinngemäß anzuwenden.
(2) Die gemäß Abs. 1 bestellten Personen haben die Aufgaben des Stiftungs- oder Fondsprüfers nach den Bestimmungen des BStFG 2015 wahrzunehmen.
Renvoie à
- Errichtung der Stiftung Forum Verfassung Art. 19