§ 3 Lehrplan des Aufbaulehrgangs der BildungInkrafttreten
Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 2023 in Kraft.
Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 2023 in Kraft.