EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 1 EU-UmgrGZweck
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Dieses Bundesgesetz regelt grenzüberschreitende Umgründungen (Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) von Kapitalgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten.