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Abkommen über die Vorrechte und Befreiun · Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023

§ 5 Abkommen über die Vorrechte und BefreiunUnverletzlichkeit der Archive und Korrespondenz

Artikel 5

En vigueurTexte officiel

(1) Alle Dokumente, in jeglicher Form, die im Eigentum oder Besitz von ICPO-INTERPOL stehen, und unter anderem ihre Archive und Aufzeichnungen, sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.

(2) Die Unverletzlichkeit der offiziellen Korrespondenz von ICPO-INTERPOL wird gewährleistet. Ihre offizielle Kommunikation wird keiner Zensur unterworfen und sie ist berechtigt, Verschlüsselungen zu verwenden.