FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 8 FlexKapGGUneinheitliche Stimmabgabe
Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.
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Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.