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Frauenförderungsplan – BMI · Frauenförderungsplan – BMI

§ 11 Frauenförderungsplan – BMITeilzeitbeschäftigung, Telearbeit und Führungsverantwortung

2. Abschnitt Allgemeine Förderungsmaßnahmen

En vigueurTexte officiel

(1) Leitungspositionen und Teilzeitbeschäftigung sowie Telearbeit schließen einander nicht aus. Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit sollen in allen Arbeitsbereichen und auf allen Funktions- und Qualifikationsstufen möglich sein, soweit dies mit den Aufgaben des Arbeitsplatzes vereinbar ist.

(2) Die Vertreterinnen und Vertreter des Dienstgebers sind bestrebt, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigung zugänglich gemacht werden.