LF-DOK-VO · Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung
§ 4 LF-DOK-VOZuständige Personen
Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.