§ 0 Festsetzung eines Zuschlags zu den im Re
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
StF: BGBl. II Nr. 379/2007
Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes über den Rechtsanwaltstarif, BGBl. Nr. 189/1969 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2006 , wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Renvoie à
- Festsetzung eines Zuschlags zu den im Re Art. 25