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QS-VO 2024 · Qualitätssicherungsverordnung 2024

§ 12 QS-VO 2024Evaluierungskriterium „Medizinisches Verbrauchsmaterial“

2. Abschnitt Evaluierungskriterien

En vigueurTexte officiel

(1) Es ist sicherzustellen, dass medizinisches Verbrauchsmaterial in der Ordination oder Gruppenpraxis in ausreichender Menge verfügbar ist; ein System der regelmäßigen Überprüfung ist zu etablieren.

(2) Medizinisches Verbrauchsmaterial ist ordnungsgemäß zu lagern; ein System der regelmäßigen Überprüfung ist zu etablieren.

(3) Die Haltbarkeitsdaten sind regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass medizinisches Verbrauchsmaterial nur innerhalb der Haltbarkeit eingesetzt wird.