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Abkommen über die Errichtung des Interna · Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

§ 9 Abkommen über die Errichtung des InternaKündigung

Artikel IX Artikel römisch neun

En vigueurTexte officiel

Jede Vertragspartei dieses Abkommens kann das Abkommen durch ein an den Depositär gerichtetes Schreiben kündigen. Eine derartige Kündigung der Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein, wird drei Monate nach dem Tag des Eingangs des Schreibens wirksam.