Klimagärtnerin/ Klimagärtner-Ausbildungs · Klimagärtnerin/ Klimagärtner-Ausbildungsordnung
§ 5 Klimagärtnerin/ Klimagärtner-AusbildungsTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachkunde“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-01-01