Klimagärtnerin/ Klimagärtner-Ausbildungs · Klimagärtnerin/ Klimagärtner-Ausbildungsordnung
§ 8 Klimagärtnerin/ Klimagärtner-AusbildungsPraktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände „Pflanzenerkennung“, „Gestaltungsarbeiten“ und „Fachgespräch“.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-01-01