Metalldesign-Ausbildungsordnung · Metalldesign-Ausbildungsordnung
§ 9 Metalldesign-AusbildungsordnungPraktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-01-01