§ 8 Vermessungs- und Geoinformationstechnik-Praktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-01-01
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.