SteuerreportingVO · Steuerreportingverordnung
§ 5 SteuerreportingVOInkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig auf Steuerreportings anzuwenden, die für das Kalenderjahr 2025 zu erstellen sind.
SteuerreportingVO · Steuerreportingverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig auf Steuerreportings anzuwenden, die für das Kalenderjahr 2025 zu erstellen sind.