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Section Control-Messstreckenverordnung A · Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel – Hieflertunnel 2024

§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A

En vigueurTexte officiel

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Villach der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 29,50 und km 33,21 sowie

2. für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 33,28 und km 29,71.