Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

KmGV · Kilometergeldverordnung

§ 3 KmGV

En vigueurTexte officiel

Ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden (vgl. § 6).

Wird das Kilometergeld gemäß § 1 berücksichtigt, sind damit folgende Aufwendungen für betriebliche oder berufliche Fahrten mit Ausnahme der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten:

–

Absetzung für Abnutzung,

–

Treibstoff und Öl,

–

Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes,

–

Zusatzausrüstungen,

–

Steuern und Gebühren,

–

Versicherungen,

–

Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs sowie

–

Finanzierungskosten.