Vergütungsverordnung 2024 · Vergütungsverordnung 2024
§ 9 Vergütungsverordnung 2024Barauslagen und Reisekosten
zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1
Weiters haben alle Mitglieder der Übernahmekommission Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen und Reisekosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Übernahmekommission angefallen sind.