§ 1 Abkommen über die Verbindung der österreArtikel 1
Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindung der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Schnellstraße M 80 auf dem Gebiet Ungarns an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze zwischen Heiligenkreuz im Lafnitztal und Szentgotthárd.