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Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung  · Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025

§ 1 Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 

En vigueurTexte officiel

Die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 73 Abs. 1 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2024 , zu entrichtende Erneuerbaren-Förderpauschale beträgt für die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2027:

1. für die an den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer

60 524,03 Euro;

2. für die an der Netzebene 4 angeschlossenen Netznutzer

60 524,03 Euro;

3. für die an der Netzebene 5 angeschlossenen Netznutzer

8 992,14 Euro;

4. für die an der Netzebene 6 angeschlossenen Netznutzer

553,36 Euro;

5. für die an der Netzebene 7 angeschlossenen Netznutzer

19,02 Euro.