eHealthV 2025 · eHealth-Verordnung 2025
§ 17 eHealthV 2025Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Landeshauptleute
2. Unterabschnitt Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen
(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 11 umfassen für die Landeshauptleute einen lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 und Z 2, soweit es sich auf ihren jeweiligen Wirkungsbereich bezieht.
(2) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfassen für die Landeshauptleute
1. einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 sowie
2. einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 1 Z 3.