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Verbesserung des Hochwasserschutzes am R · Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)

§ 18 Verbesserung des Hochwasserschutzes am RHydrologie, Feststoffhaushalt und Hochwasservorhersage

Artikel 18

En vigueurTexte officiel

(1) Die amtlichen Stellen der beiden Vertragsstaaten und die IRR stellen einander ihre Erhebungen zu Hydrologie und Feststoffhaushalt im Einzugsgebiet des Rheins sowie die erforderlichen Daten und Ergebnisse der Hochwasservorhersage auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

(2) Die Vertragsstaaten informieren einander und die IRR regelmäßig über die innerstaatlichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Rheins betreffend Hydrologie, Feststoffhaushalt und Hochwasservorhersagen.