Labortechnik-Ausbildungsordnung · Labortechnik-Ausbildungsordnung
§ 14 Labortechnik-AusbildungsordnungPraktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-07-01