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Festsetzung des Mindestlohntarifs für Ha · Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien

§ 5 Festsetzung des Mindestlohntarifs für HaGehsteigreinigung

M 2/2025/XXVI/99/2

En vigueurTexte officiel

Für die Reinigung von Gehsteigen und sonstigen begehbaren Flächen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgeltes nach § 2 Abs. 1 Z 3 einbezogen sind, gebührt je Quadratmeter Gehsteig bzw. Fläche die gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 festgesetzte Entlohnung für die Reinigung von Gehsteigen sowie für die Bestreuung bei Glatteis.