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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

§ 21 Frauenförderungsplan des BundesministeriSpezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen

4. Förderung des Wiedereinstiegs

En vigueurTexte officiel

(1) Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.

(2) Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Wiedereinstiegsseminar – sofern angeboten – ermöglichen.

(3) Wiedereinsteigerinnen sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.

(4) Wiedereinsteigerinnen ist auch Coaching und Einzelsupervision anzubieten.