§ 12 Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbei
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.