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Abkommen über die Visumfreiheit für Inha · Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)

§ 0 Abkommen über die Visumfreiheit für Inha

En vigueurTexte officiel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen

StF: BGBl. III Nr. 16/2026

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Mongolei und der Republik Österreich zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.