MiCAR-CASP-MV · MiCAR Crypto-Asset Service Provider Meldeverordnung
§ 9 MiCAR-CASP-MVSprachliche Gleichbehandlung
3. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.