DQV · Dienstequalitätsverordnung
§ 17 DQVVerweisungen
7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.
DQV · Dienstequalitätsverordnung
7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.