Frauenförderungsplan BMWKMS · Frauenförderungsplan BMWKMS
§ 5 Frauenförderungsplan BMWKMSSprachliche Gleichbehandlung
2. Maßnahmen zur Zielerreichung
In allen Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form zu verwenden. Der Leitfaden zum gendergerechtem Sprachgebrauch im Ressort ist von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzusetzen.