§ 4 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeHeimarbeitszuschlag
H 5/2026/VIII/38/3
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%, bei Beistellung von eigenem Werkzeug einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 20%.