Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET
§ 24 Frauenförderungsplan BMWETInkrafttreten und Außerkrafttreten
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Schlussbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, BGBl. II Nr. 226/2023 außer Kraft.