Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET
§ 4 Frauenförderungsplan BMWETVerantwortung der Führungskräfte bei Gleichstellungsmaßnahmen
A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
(1) Führungskräfte übernehmen durch eine aktive Mitgestaltung der Umsetzung, insbesondere durch Erarbeitung und Kommunikation frauenfördernder Maßnahmen eine Vorbildfunktion.
(2) Die Führungskräfte sind für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch verpflichtende begleitende Maßnahmen (z. B. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) verantwortlich.
(3) Führungskräfte haben Frauen bei der Gestaltung ihrer Laufbahn aktiv zu unterstützen. In den Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen sowie beim Eintritt neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist auf die Ziele des Frauenförderungsplanes des Ressorts hinzuweisen.